GdW-Rahmenvereinbarung
Gemeinsam schneller zu bezahlbarem Wohnraum
Erfahren Sie, wie die Partnerschaft zwischen MOLENO® und dem GdW serielles Bauen für Wohnungsunternehmen einfacher, planbarer und effizienter macht.
Kontakt aufnehmenMOLENO® zählt zu den Gewinnern
Die Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen 2.0“ ist aus einer europaweiten Ausschreibung des GdW hervorgegangen, des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft. Wohnungsunternehmen und Genossenschaften können daraus geprüfte Wohnungsbaukonzepte abrufen.
ZÜBLIN wurde 2023 mit MOLENO® von einer fachkundigen Jury unter Einbeziehung der Partner Bundesbauministerium und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sowie unter Mitwirkung der Bundesarchitektenkammer zu den 25 besten seriellen und modularen Konzepten zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausgewählt. Das Holz-Hybridbausystem MOLENO® von ZÜBLIN zählt zu den Gewinnern der europaweiten Ausschreibung der Wohnungswirtschaft. Die Rahmenvereinbarung bringt Planungssicherheit, Kalkulierbarkeit und Kostenstabilität über die gesamte Projektlaufzeit.
Die für fünf Jahre festgeschriebenen Preise können nur auf Basis festgelegter Material- beziehungsweise Baupreisindizes angepasst werden.
Was die Rahmenvereinbarung Ihnen bringt
Für Wohnungsunternehmen und -genossenschaften verkürzt die Rahmenvereinbarung den Weg vom Entschluss bis zum Baubeginn. Fünf Punkte sind dabei entscheidend:
- Zugang zu geprüften Gebäudetypen über Einzelabrufe/Miniwettbewerbe
- Planungssicherheit und Kalkulierbarkeit durch eine im Vergabeverfahren dokumentierte Bauqualität und Ausführung
- Für fünf Jahre festgeschriebene Preise, angepasst ausschließlich nach festgelegten Material- und Baupreisindizes
- Kostenstabilität über die gesamte Projektlaufzeit
- Verkürzte Vorlaufzeit bis zum Baubeginn, weil Standard-Ausschreibung und Konzeptprüfung bereits vorliegen
Den Einzelabruf begleiten wir von der ersten Variante bis zur Übergabe. Wie wir dabei planen und bauen, zeigt die Seite serieller Wohnungsbau mit MOLENO®; Förderwege und Wirtschaftlichkeit behandeln wir unter Kosten und Förderung.
Das MOLENO®-Modellgebäude im Überblick
Grundlage der Rahmenvereinbarung ist ein Modellgebäude. Wir haben dafür ein Einzelgebäude mit reiner Wohnnutzung eingereicht, geplant nach den Anforderungen der Landesbauordnung Berlin. Der Baukörper misst 40,16 m × 15,04 m bei einer maximalen Höhe von 12,08 m, die lichte Höhe beträgt 2,50 m und im Erdgeschoss 2,70 m. Erschlossen wird straßenseitig über einen Mittelflur als 7-Spänner.
- Vier Vollgeschosse, ohne Keller; Technik-, Hausanschluss- und Abstellräume im Erdgeschoss
- 24 Wohneinheiten: 4 × 1–2 Zimmer bis ca. 45 m², 8 × 2 Zimmer bis ca. 60 m², 8 × 3 Zimmer bis ca. 75 m², 4 × 4–5 Zimmer über 75 m²
- Ein Drittel der Wohnungen barrierefrei errichtet, bis auf den Aufzug
- Hoher Anteil mit Balkonen oder Loggien, Mindesttiefe 1,5 m und mindestens 4 m²
- Ohne Aufzug ausgeführt, Einbau und Nachrüstung möglich; die Mieterabstellräume sind als Aufzugschachtfläche vorgesehen
Das gilt für den Modelltyp zur besseren Vergleichbarkeit der Teilnehmerangebote der Rahmenvereinbarung, aber das Gebäude selbst muss so nicht gebaut werden. Im Standard von MOLENO® WOHNEN ist eine Aufzugsanlage enthalten, jedoch nicht in der GdW-Vergabe. Kennwerte aus der Vorprüfung der Rahmenvereinbarung.
Ausstattung und Gestaltungsspielraum
Für die Fassade stehen Klinker, Holz oder Putz zur Wahl, aber auch Faserzement oder Metallplatten. Der Modelltyp zeigt eine helle Putzfassade mit farblich abgesetztem Erdgeschoss, bodentiefe Fenster mit festem Unterlicht und vorgestellte Balkone mit Holzlamellen-Sichtschutz. Innen belassen wir die Brettsperrholzwände der Fassade sichtbar.
Für die Wärmeversorgung ist eine Luftwasser-Wärmepumpe mit zentraler Warmwasserbereitung und Puffer vorgesehen; wobei grundsätzlich alle Wärmeerzeuger möglich sind . Eine PV-Anlage lässt sich ergänzen, die extensive Dachbegrünung vollflächig ausführen. Auch Grauwassernutzung und Trinkwasser-Recyclinganlagen sind möglich.
Das Gebäude selbst bleibt anpassbar: Anordnung und Größe der Wohnungstypen, Gebäudelänge,-breite und Höhe sowie die Innenwände lassen sich verändern, die Grundrisse bleiben flexibel.
FAQ: Häufige Fragen zur GdW-Partnerschaft
Was ist die GdW-Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen 2.0“?
Die GdW-Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen 2.0“ ist eine Vereinbarung des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft und 2023 aus einer europaweiten Ausschreibung hervorgegangen. Wohnungsunternehmen können daraus geprüfte serielle und modulare Wohnungsbaukonzepte mit festgeschriebenen Preisen mit Hilfe eines Miniwettbewerbs abrufen.
Wer kann die Rahmenvereinbarung nutzen?
Nutzen können die Rahmenvereinbarung Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, die im GdW organisiert und abrufberechtigt sind. Ob das auf Ihr Unternehmen zutrifft, klären wir im ersten Gespräch.
Wie lange gelten die vereinbarten Preise?
Da die neue Rahmenvereinbarung am 17.10.2023 vorgestellt wurde, läuft die reguläre Preisbindung demnach grundsätzlich bis etwa Oktober 2028, vorbehaltlich der vertraglich geregelten Indexanpassungent.
Ihre Ansprechperson zur GdW-Partnerschaft
Ihr Wohnungsbauprojekt aus der Rahmenvereinbarung
Sie möchten prüfen, ob sich Ihr Vorhaben über die Rahmenvereinbarung realisieren lässt? Wir ordnen Ihr Grundstück und Ihre Anforderungen ein und zeigen, was mit dem Gebäudetyp möglich ist. Mehr dazu unter serieller Wohnungsbau (LINK) mit MOLENO®.